Kauf- und Nutzungsbedingungen für das Livina Smart Home 

Version vom 17.6.2021

1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden Kauf- und Nutzungsbedingungen gelten für das Livina Smart Home der Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG (nachfolgend «Eniwa»).

Das Livina Smart Home besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Dem Livina Smart Home Hub (nachfolgend «Hub»). Der Hub ist ein Server, welcher im Haus/Wohnung installiert werden muss, um das Livina Smart Home nutzen zu können.

  • Der Livina Smart Home Software (nachfolgend «Software») und den dazugehörigen Supportdienstleistungen. Wo nicht anders spezifiziert ist mit Livina Smart Home Software die Software für die Livina Smart Home Cloud (nachfolgend «Cloud»), die Software für die Livina Smart Home Apps (nachfolgend «Apps») und die Software für den Livina Smart Home Hub gemeint.

  • Den Komponenten (Sensoren, Aktoren und Steuerungselemente), die mit dem Hub verbunden werden.

Das Livina Smart Home wird wie folgt erworben:

Durch Kauf des Hubs und der Komponenten mit gleichzeitigem Abschluss des Livina Smart Home Abonnements (nachfolgend «Abonnement»). Das Abonnement ist ausschliesslich über den Livina Smart Home Online-Shop (nachfolgend «Livina Online-Shop») erhältlich.

  

Die vorliegenden Kauf- und Nutzungsbedingungen regeln:

  • Die Erbringung von Software- und Serviceleistungen von Eniwa als Teil des Livina Smart Homes sowie die Nutzung des Livina Smart Homes durch den Kunden (während der gesamten tatsächlichen Nutzungsdauer);

  • Den Verkauf des Hubs und von Komponenten, soweit der Kunde diese von Eniwa erwirbt (über den Livina Online-Shop); und

  • Die Installation des Livina Smart Homes durch Eniwa, falls der Kunde diese im Livina Online-Shop bestellt.

Der Kauf von Hubs und Komponenten im Shop eines Drittanbieters richtet sich nach den Bedingungen des Drittanbieters. In diesem Fall kommen die vorliegenden Bedingungen lediglich auf die von Eniwa erbrachten Leistungen (insbesondere Software- und Serviceleistungen sowie ggf. Installationsleistungen) sowie auf die Nutzung des Livina Smart Homes durch den Kunden (während der ganzen tatsächlichen Nutzungsdauer) zur Anwendung.

2. Vertragsschluss
Verträge zwischen dem Kunden und Eniwa über den Verkauf von Produkten (Hub, Komponenten), über die Installation des Livina Smart Homes durch Eniwa und über den Abschluss eines Abonnements kommen nach erfolgter Bestellung im Livina Online-Shop mit der Bezahlung des (gemäss Bestellung bei Vertragsschluss fällig werdenden) Betrags und unter der aufschiebenden Bedingung der Liefermöglichkeit der bestellten Produkte zustande. Überschreitet die Bestellmenge die für den privaten Gebrauch übliche Menge, hat Eniwa das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Schliesst der Kunde nur ein Abonnement ab, ohne gleichzeitig Produkte zu kaufen, kommt der Vertrag mit Absenden der Bestellung im Livina Online-Shop zustande.

3. Funktionsweise und Nutzungsvoraussetzungen des Livina Smart Homes
Mit dem Livina Smart Home kann der Kunde die erworbenen Komponenten durch die Verwendung des Hubs per App mit einem Smartphone oder Tablet steuern. Die Steuerung der Komponenten erfolgt über Funkbefehle, bei denen verschiedene Funkstandards wie z. B. Z-Wave oder ZigBee verwendet werden. Die Reichweite der Funkverbindung ist beschränkt und somit sind die Komponenten nur bis zu einem gewissen Abstand zum Hub oder anderen Komponenten verwendbar.

 Für die Nutzung des Livina Smart Homes gelten folgende Voraussetzungen:

a.    Der Käufer ist über 18 Jahre alt;

b.    Der Kunde hat zu Hause elektrischen Strom;

c.    Der Kunde hat zu Hause einen Breitband-Internetanschluss;

d.    Zur Benutzung der Livina Smart Home App besitzt der Kunde ein Smartphone oder ein Tablet mit einer aktuellen Version des Android- oder iOS-Betriebssystems und dauernde Breitband-Internetverbindung, welche insbesondere Email- und Push-Nachrichten ermöglicht;

e.    Der Kunde installiert die Livina Smart Home App und eröffnet dort ein Benutzerkonto und meldet seinen Livina Smart Home Hub an;

f.     Der Kunde verfügt über ein gültiges und von Eniwa akzeptiertes Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) zur Zahlungsabwicklung;

g.    Falls der Kunde Mieter ist, muss er vor der Installation von Unterputzkomponenten gegebenenfalls eine Genehmigung zum Einbau der Komponenten durch den Vermieter einholen;

h.    Wohnen im Haushalt des Kunden noch weitere Personen, muss der Kunde deren Einwilligung zur Bearbeitung ihrer Personendaten einholen (vgl. Ziff. 6);

i.      Unterputzkomponenten benötigen hinreichend Platz zur Installation;

j.      Smarte Komponenten zur Steuerung von Storen benötigen vorhandene elektrische Storen. Diese dürfen nicht Teil eines funkbasierten Smart Home System eines anderen Anbieters sein.

4. Leistungen Eniwa

4.1 Software und Serviceleistungen
Die Livina Smart Home Software- und Serviceleistungen umfassen:

  • Die Bereitstellung der Software (Cloud, App, Hub), welche zur Nutzung des Livina Smart Homes notwendig ist, sowie allfälliger Aktualisierungen. Die Software des Hubs ist mit allen im Livina Online-Shop angebotenen Komponenten kompatibel. Eniwa behält sich das Recht vor, die Software weiterzuentwickeln und Änderungen daran vorzunehmen, welche sich auf die Funktionalität des Hubs und der Komponenten auswirken können.

  • Die Bereitstellung von Supportdienstleistungen zum Livina Smart Home: Die Supportdienstleistungen beinhalten telefonischen Support bei Fragen zur Bedienung des Livina Smart Homes und Hilfe bei defekten Geräten. Sie werden durch den Eniwa-Kundendienst erbracht. Die Verfügbarkeit ist in Ziff. 19 festgehalten.

  • Der Hub wird dem Kunden nach Vertragsschluss zusammen mit den Komponenten geliefert. Für die Lieferfrist und den Lieferort gilt Ziff. 4.2.

Mit Abschluss des Abonnements werden dem Kunden die vorstehenden Software- und Supportleistungen während der ganzen Abonnementdauer (vgl. Ziff. 15) erbracht.

4.2 Lieferungen
Komponenten und Hubs, die vom Kunden im Livina Online-Shop gekauft werden, werden ausschliesslich an Lieferadressen in der Schweiz geliefert.

Eniwa ist bestrebt, die gekauften Komponenten und Hubs innert 5 Tagen zu liefern, sofern keine Installation bestellt wurde.

Werden Komponenten inklusive Installation durch Eniwa bestellt, ist Eniwa oder der ausführende Installateur bestrebt, den Kunden innert 5 Tagen zu kontaktieren, um einen Termin für die Installation zu vereinbaren. Die Komponenten und der gleichzeitig bestellte Hub werden sodann am vereinbarten Installationstermin geliefert.

Die Gewährleistung für alle gekauften Komponenten und Hubs richtet sich nach Ziff. 10.1.

4.3 Installation
Die Installation der gekauften Komponenten durch Eniwa ist eine separate Dienstleistung, die im Livina Online-Shop bestellt werden kann. Bei Bestellung der Installation werden die gleichzeitig bestellten Komponenten zum im Livina Online-Shop angegebenen Preis installiert.

Die Installation beinhaltet auch die Einbindung der Komponenten ins Livina Smart Home des Kunden (d.h. die Verbindung der Hardware-Komponenten mit dem Hub des Kunden).

Kann ein wesentlicher Teil der Smart Home Komponenten nicht installiert werden (z.B. aufgrund baulicher Gegebenheiten wie zu wenig Platz zum Einbau von Unterputzkomponenten), können der Kunde oder Eniwa im Moment der erfolglosen Installation vom Installationsvertrag zurücktreten. Der Kunde kann in diesem Fall überdies von einem allfälligen Kaufvertrag über die Komponenten und den Hub (soweit diese im Livina Onlineshop-Shop gekauft worden sind) zurücktreten sowie ein abgeschlossenes Abonnement ohne Einhaltung der Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Bereits getätigte Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet, der seinerseits alle bereits erhaltenen Produkte (Komponenten, Hub) zurückzugeben hat. Es entstehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber Eniwa.

Sowohl der Installateur als auch der Kunde halten eine erfolglose Installation im Installationsprotokoll schriftlich fest.

Für die Installationsarbeiten gelten die Bestimmungen zum Werkvertrag des Obligationenrechts.

Die Gewährleistung richtet sich nach Ziff. 10.2.

5. Leistungen und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis für die bei Eniwa bestellten Produkte (Komponenten, Hub), den Werkpreis für die allfällige Installation und den Abonnementpreis zu bezahlen (Zahlungsbedingungen siehe Ziff. 13).

  • Der Kunde ist verpflichtet, das Livina Smart Home ausschliesslich in der Schweiz und nur zum privaten, nichtgewerblichen, und bestimmungsgemässen Gebrauch einzusetzen.

  • Der Kunde darf sich bezüglich der Abwehr von Gefahren und zum Schutz von Leib, Leben und Sachen etc. nicht auf das unterbruchfreie Funktionieren des Livina Smart Homes verlassen. Der Kunde selbst bleibt für die Sicherheit verantwortlich.

  • Der Kunde hat alle Sicherheitsweisungen in Bezug auf das Livina Smart Home zu befolgen, insbesondere die Livina Smart Home Hard- und Softwarebestandteile wie auch seine Internetverbindung und Netzwerke durch sichere Codes vor unrechtmässigen Zugriffen Dritter zu schützen und Zugangsdaten, Passwörter oder Geräte-Identifikationsnummern sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

  • Die Komponenten sind ausschliesslich gemäss der in der Bedienungsanleitung festgelegten Nutzung und allfälligen zusätzlichen Angaben auf den Eniwa Webseiten zu installieren, positionieren, und zu verwenden.

  • Bei der Verwendung von Smart Plugs (funksteuerbaren Steckdosen) an verschiedenen Elektrogeräten hängt eine funktionierende Steuerung von der Funktionsweise des Elektrogeräts ab, d.h. Smart Plugs dürfen nur mit Elektrogeräten mit 220V/50Hz und der auf dem Smart Plug genannten maximalen Leistung eingesetzt werden.

  • Der Kunde hält die Elektrizitätsgesetzgebung ein. Er nimmt zur Kenntnis, dass Produkte, welche an das 230V-Niederspannungsnetz angeschlossen werden (insbesondere bei “Unterputzkomponenten” wie z.B. Relais oder Schalter), von Gesetzes wegen nur von einer fachkundigen Person mit vorgeschriebenem Fachausweis (z.B. Elektroinstallateur EFZ) bzw. einem Betrieb mit Installationsbewilligung gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV (SR 734.27), installiert werden dürfen.

  • Der Kunde verpflichtet sich, ausschliesslich zum Livina Smart Home kompatible Komponenten einzusetzen. Diese sind in der Bedienungsanleitung (www.livina.io/de/downloads) des Hubs aufgeführt. Eniwa weist darauf hin, dass im nationalen und internationalen Handel namensgleiche Komponenten erhältlich sind, die aufgrund von abweichender Firmware nicht mit dem Livina Smart Home kompatibel sein können.

  • Der Kunde darf zur Verfügung gestellte Smart Home Software wie auch Hardwareprodukte nur in unveränderter Form verwenden. Insbesondere darf der Kunde weder Veränderungen und/oder Bearbeitungen an der auf dem Hub installierten Software oder der Livina Smart Home App vornehmen noch die jeweilige Software kopieren, übertragen, dekompilieren oder umwandeln.

  • Die Smart Home Hard- und Softwarebestandteile beinhalten Lizenzen Dritter. Die Überlassung des Hubs, der Software oder von Bestandteilen der Software an Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Ausgenommen sind die vorübergehende Überlassung des Livina Smart Homes an einen Untermieter sowie der Weiterverkauf eines gekauften Hubs. In diesen Fällen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Untermieter bzw. Käufer die vorliegenden Bedingungen akzeptiert. Der Kunde hat Eniwa für Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die auf eine vertragswidrige Verwendung des Livina Smart Homes durch den Kunden zurückzuführen sind.

  • Der Kunde kontrolliert die Produkte und Installationen regelmässig und ersetzt sie bei Mängeln durch neue.

  • Der Kunde hält die rechtlichen Vorschriften bezüglich Daten- und Persönlichkeitsschutz ein.

  • Kosten, die dem Kunden für den Internetanschluss sowie für die Installationen von Produkten und Komponenten entstehen, sind nicht Teil des Livina Smart Homes und werden vom Kunden getragen.

6. Datenschutzklausel
Mit einer Registrierung und der anschliessenden Nutzung des Livina Smart Homes (Hardware und Software) gibt der Kunde Eniwa den Auftrag, seine Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung (www.livina.io/de/datenschutz) zu bearbeiten. Soweit dies biometrische Daten, Gesundheitsdaten und andere besonders schützenswerte Personendaten betrifft, willigt der Kunde darin hiermit auch ausdrücklich ein. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen, indem er das Livina Smart Home (Hard- und Software) ausser Betrieb nimmt und Eniwa den Widerruf schriftlich mitteilt.

Soweit der Kunde mit Smart Home Produkten auch Daten von anderen, identifizierbaren Personen (z.B. Familienmitgliedern oder Besuchern) erfasst, ist der Kunde (und nicht Eniwa) verantwortlich dafür, diese Personen über die Datenbearbeitung und insbesondere ihre Rechte zu informieren (mit unserer Datenschutzerklärung), ihre Einwilligung (und bei Personen unter 16 Jahren auch von deren Erziehungsberechtigten) vorab einzuholen und bei Widerruf entsprechend zu handeln, ihnen auf Wunsch Auskunft zu erteilen und Lösch- oder anderen Begehren nachzukommen. Der Kunde erlaubt Eniwa auch, das zu tun und hält Eniwa schad- und klaglos, falls der Kunde gegen diese Pflichten oder Datenschutzrecht verstösst.

Eniwa darf den Kunden via E-Mail, App und die anderen angegebenen Kontaktadressen über Angebote von Eniwa informieren, auch auf den Kunden persönlich zugeschnitten. Der Kunde kann solche Werbung oder auch nur die Personalisierung jederzeit stoppen.

7. Eigentum der Geräte und Fernzugriff
Bei Vertragsabschluss gehen der Hub, die Komponenten und allfällige bei der Installation zusätzlich eingebaute Bauteile ins Eigentum des Kunden über.

Der Kunde erlaubt Eniwa jederzeit auf den Hub und die Komponenten von extern zuzugreifen, um vertragliche Leistungen zu erbringen (z. B. Updates oder Fehlerbehebungen durchzuführen). Auch für gewisse Supportdienstleistungen ist der Fernzugriff auf das Smart Home System notwendig. Bei Supportdienstleistungen muss der Kunde den Fernzugriff im Einzelfall für einen beschränkten Zeitraum erlauben.

8. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte
Allfällige mit dem Livina Smart Home verbundene Immaterialgüterrechte verbleiben bei Eniwa bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält ein unübertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer und örtlich auf die Schweiz beschränktes und nicht ausschliessliches Recht zur vertragsgemässen Nutzung des Livina Smart Homes. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.

9. Vereinbarte Verwendung und Einschränkungen der Dienste und Produkte des Livina Smart Homes, insbesondere für sicherheitsrelevante Anwendungen
Das Livina Smart Home ist kein zertifiziertes Sicherheitssystem
 und hat keine eingebauten Redundanzen (wie z.B. doppelte Stromversorgung oder doppelte Systeme). Ein unterbruchfreies Funktionieren kann deshalb nicht gewährleistet werden. Beispielsweise können Unterbrüche während notwendiger Softwareupdates entstehen. Weiter können Unterbrüche etwa durch technischen Störungen einzelner Produkte, entleerte Batterien einzelner Produkte, durch Störungen der Software, des Hubs, oder der Funk- bzw. Datenübertragung, oder auch durch den Ausfall von Diensten Dritter verursacht werden, wie Unterbrüchen in der Stromversorgung, einer Unterbrechung der Internetverbindung, Unterbrüchen der Cloud-Dienste, Unterbleiben von Inputdaten wie Windwarnungen etc. Weiter können Unterbrüche auch aufgrund von anderen technischen Störungen entstehen, welche letztendlich dazu führen, dass E-Mails oder Mobilfunkbenachrichtigungen nicht zugestellt werden können, und dass das System nicht mehr gesteuert werden kann. Insbesondere kann bei fehlender Internetverbindung des Tablets bzw. Mobilgeräts des Kunden (z.B. bei ungenügender Netzabdeckung) keine Benachrichtigung erfolgen, und die Nachricht möglicherweise auch nachträglich nicht mehr zugestellt werden.

Eniwa kann deshalb nicht dafür garantieren, dass der Kunde Benachrichtigungen innerhalb einer bestimmten Zeit empfängt, oder überhaupt empfängt. Ebenso kann Eniwa nicht dafür garantieren, dass die Steuerung ihres Systems jederzeit möglich ist. Daher ist das Livina Smart Home nicht für den Schutz von Leib und Leben oder Sachen geeignet. Das Livina Smart Home ist deshalb auch nicht für die Überwachung von Kindern, Betagten, Patienten, Grundstücken, Anlagen, Tieren, technischen Einrichtungen, Maschinen etc. vorgesehen, ebenso wenig für medizinische Anwendungen oder Notrufe und dergleichen. 

9.1 Verwendungszweck des Livina Smart Homes
Das Livina Smart Home ist für den Zugriff und die Verwendung für nicht-zeitkritische Daten und die Steuerung des Livina Smart Homes vorgesehen. Obwohl Eniwa äusserst verlässliche und verfügbare Dienste anstrebt, so sind diese nicht in der Lage, jederzeit zu 100 % zuverlässig und verfügbar zu sein. Die Dienste unterliegen aus verschiedenen Gründen sporadischen Unterbrechungen und Ausfällen, die nicht im Einflussbereich von Eniwa liegen. Dazu zählen unter anderem WLAN-Unterbrechungen, Betriebszeiten der Dienstleister, sowie Unterbrechungen der Mobilfunk-Benachrichtigungen und Mobilfunknetze etc. Der Kunde nimmt diese Einschränkungen zur Kenntnis und stimmt zu, dass Eniwa insbesondere nicht für Schäden haftet, die durch einen Ausfall oder eine Verzögerung der Dienste Dritter verursacht wurden.

9.2 Kein Schutz von Leib und Leben oder vor Gefahren durch Verwendung des Livina Smart Homes
Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass das Livina Smart Home nicht für die Abwehr von Gefahren zertifiziert ist. Eniwa gibt keine Garantie oder Zusicherung dafür, dass die Verwendung des Livina Smart Homes das Sicherheitsniveau beeinträchtigt oder dieses verbessert. Der Kunde bestätigt, dass Eniwa unter keinen Umständen Notdienste zum Kunden nach Hause schickt oder dass das Livina Smart Home kein durch Dritte überwachtes Notfall-Warnsystem darstellt.

9.3 Professionelle Überwachung
Das Livina Smart Home ist kein zertifiziertes Sicherheitssystem und kann daher nicht zum Ruf von Rettungskräften verwendet werden. Der Kunde bestätigt, dass der Kunde allein für Bussen und Strafgelder bzw. Kosten verantwortlich ist, die aus einem fälschlichen Ruf von Rettungskräften resultieren.

9.4 Verlässlichkeit der Dienste
Der Kunde bestätigt, dass die Dienste, einschliesslich des Remote-Zugriffs und der mobilen Benachrichtigungen, nicht fehlerfrei oder zu 100 % zuverlässig und zu 100 % verfügbar sind. Die ordnungsgemässe Funktion der Dienste stützt sich, unter anderem, auf die Übertragung der Daten über Funk, Mobilfunk, das Wi-Fi-Netzwerk des Kunden, aktivierte Drahtlosgeräte (wie z. B. Telefon oder Tablet) und einen dauernden Breitbandinternetzugang oder optionales Backup durch Mobildaten (wofür Eniwa nicht verantwortlich ist). Die Funktion ist von diesen Faktoren abhängig. Diese Datenübertragung kann unterbrochen, verzögert, abgelehnt oder auf andere Weise aus verschiedenen Gründen, einschliesslich ungenügender Netz-Abdeckung, Stromausfall, Kündigung des Diensts und Zugriffs, Umgebungsbedingungen, Störungen, Nichtbezahlung der anfallenden Gebühren und Abgaben, Nichtverfügbarkeit von Funkfrequenzkanälen, Systemkapazität, Upgrades, Reparaturen oder Standortwechseln und vorrangiger Zugang von Rettungskräften im Falle eines Unglücks oder Notfalls (gemeinsam „Service-Unterbrechungen“) eingeschränkt sein. Der Kunde bestätigt, dass Service-Unterbrechungen zur Folge haben können, dass Dienste während der Service-Unterbrechungen unzuverlässig oder nicht verfügbar sind. Eniwa kann deshalb nicht dafür garantieren, dass der Kunde Benachrichtigungen innerhalb einer bestimmten Zeit empfängt, oder überhaupt empfängt. 

Der Kunde stimmt zu, dass er sich in Bezug auf den Schutz von Leib, Leben, und Sachen oder in Bezug auf Abwehr von Gefahren nicht auf das Livina Smart Home verlassen wird. Mobile Benachrichtigungen bezüglich des Status und der Alarm der Produkte des Kunden werden von Eniwa nur zum Zweck der Information zur Verfügung gestellt – sie ersetzen kein von Dritten überwachtes Notfallwarn- oder Sicherheitssystem. Das jederzeitige Funktionieren des Systems sowie der Benachrichtigung ist nicht garantiert. Für die Sicherheit bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde stimmt zu, dass Eniwa jegliche Haftung soweit rechtlich möglich ausschliesst.

Weiter stimmt der Kunde zu, dass der Kunde das Livina Smart Home und die betreffenden Produkte nur für den privaten, d.h. nicht gewerblichen Gebrauch, verwenden. Der Kunde stimmt zudem zu, das Livina Smart Home und die betreffenden Produkte nur für den vorgesehenen Verwendungszweck zu verwenden, d.h. nur für den bestimmungsgemässen Gebrauch gemäss Angaben im Online-Shop - und nicht etwa für einen bestimmungsfremden Gebrauch.

Der Kunde bestätigt zudem, dass er dafür verantwortlich ist, sich Wissen in Bezug auf den Umgang mit Notfallsituationen anzueignen und entsprechend seiner spezifischen Situation zu reagieren. Das Livina Smart Home kann vorübergehend, ohne vorherige Ankündigung, aufgrund von Sicherheitsmassnahmen, Systemausfall, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder anderer Umstände gesperrt werden. Der Kunde erkennt an, dass er in Anbetracht solcher Sperrungen kein Recht auf Rückerstattungen oder Preisnachlass hat. Eniwa bietet keine gesonderte Garantie in Bezug auf die verfügbare Betriebszeit des Livina Smart Homes.

9.5 Energieeinsparungen und andere Vorteile
Mit Ausnahme einer allfälligen ausdrücklich zugesicherten «Garantie» gewährleistet und verspricht Eniwa keine konkreten Energieeinsparungen oder anderen finanziellen Vorteile durch die Verwendung des Livina Smart Homes. Die tatsächliche Energieeinsparung und finanziellen Vorteile variieren aufgrund unterschiedlicher Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle oder der Kenntnis von Eniwa liegen. Der Kunde erkennt an, dass Eniwa keine Garantie für tatsächliche Einsparungen übernimmt und er stimmt zu, keinen Entschädigungs- oder anderweitigen Anspruch Eniwa gegenüber geltend zu machen, wenn seine Einsparungen abweichen.

9.6 Regelmässige Überprüfung der Batterien
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Batterien von batteriebetriebenen Produkten bei Bedarf auszutauschen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte möglicherweise nicht funktionieren oder nicht ordnungsgemäss funktionieren, wenn Batterien leer sind. Der Kunde muss Batterien regelmässig überprüfen und austauschen.

9.7 Software-Updates
Es ist Sache des Kunden, die Software durch Installation von bereitgestellten Updates auf dem neuesten Stand zu halten. Ausbleibende Aktualisierungen der Software können zu Einschränkungen oder Fehlern in der Funktionalität und/oder Sicherheit der Software führen. Der Kunde hat in solchen Fällen keine Ansprüche gegenüber Eniwa.

9.8 Haftungsfreistellung in Bezug auf Dritte
Eniwa haftet nicht für Dritte oder deren Produkte und Dienste
, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf App-Stores, Produkte und Dienste Dritter, Websites Dritter, Anbieter, Ausrüstung, Internetanbieter und Betreiber. Eniwa lehnt hiermit alle bekannten oder nicht bekannten vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Forderungen, Haftungsansprüche und Schadenersatzansprüche ab, die sich aus der Interaktion mit diesen Dritten und deren Produkten und Diensten ergeben oder mit dieser im Zusammenhang stehen. Der Kunde stellt Eniwa frei bzw. entlastet und befreit Eniwa und ihre Lizenzgeber und Lieferanten hiermit von allen bekannten oder nicht bekannten vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Forderungen, Haftungsansprüchen und Schadenersatzforderungen, die sich aus der Interaktion mit diesen Dritten und deren Produkten und Diensten ergeben oder mit dieser im Zusammenhang stehen.

9.9 Haftungsfreistellung in Bezug auf nicht ordnungsgemässe Verwendung des Livina Smart Home Systems
Mit dem Livina Smart Home System lassen sich elektrische Verbraucher, wie Toaster, Wasserkocher, Lampen, Storen etc. ein- und ausschalten. Die dafür verwendeten Komponenten haben Angaben zur elektrischen Spannung und zur maximal schaltbaren Leistung, bzw. zum maximalen elektrischen Strom der Verbraucher. Der Anschluss der elektrischen Verbraucher kann von Eniwa nicht kontrolliert werden. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass er allein dafür Sorge trägt, dass die angeschlossenen elektrischen Verbraucher diese maximalen Verbrauchswerte zu keiner Zeit überschreiten und dadurch die Funktionsfähigkeit der Smart Home Komponenten beeinträchtigen oder diese zerstören. Die Verwendung von smarten Relais oder Smart Plugs an stark kapazitiven oder induktiven Verbrauchern (Spulen oder Motoren) ist nicht zulässig. Die Haftung für daraus entstehende Schäden wird durch Eniwa wegbedungen.

10. Gewährleistung
10.1 Gekaufte Produkte
Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Produkte (Hubs und Komponenten) beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum.

Treten während der Dauer der Gewährleistung allfällige Mängel auf, werden diese nach Wahl der Eniwa entweder behoben oder das mangelhafte Produkt ersetzt, soweit der Mangel umgehend nach Entdeckung gerügt wird. Weitere Mängelrechte sowie die Haftung für weitere Schäden (insbesondere für Mängelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.

10.2 Installation
Bei fehlerhafter Ausführung der Installation gelten die Mängelrechte gemäss Art. 367 ff. OR.

11. Haftung
Jegliche Haftung der Eniwa wird – soweit rechtlich zulässig – wegbedungen.

12. Preise
Die Produkte und Preise im Online-Shop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag aufschiebenden Bedingung einer Lieferungsmöglichkeit oder einer korrekten Preisangabe. Die im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Eniwa behält sich jederzeitige Preisanpassungen vor.

13. Zahlungsbedingungen
Mit Ausnahme von periodischen Abonnementgebühren sind Preise unverzüglich nach der Bestellung im Livina Online-Shop zu bezahlen. Der Vertrag kommt erst mit erfolgter Bezahlung zustande (gemäss Ziff. 2).

Die periodischen Abonnementsgebühren sind jährlich zu bezahlen. Die erste Abonnementsrate wird 30 Tage nach Vertragsschluss fällig.

Die fälligen Beträge werden dem Kunden von dem Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) abgebucht, das er beim Bestellvorgang im Livina Online-Shop angegeben hat.

14. Zahlungsverzug bei Abonnementgebühren
Falls die periodischen Abonnementgebühren bei Fälligkeit nicht von dem vom Kunden angegebenen Zahlungsmittel abgebucht werden können (z. B. weil dieses die Limite schon erreicht hat oder ungültig ist), befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und Eniwa stehen nebst allfälligen weiteren Ansprüchen fristlose Kündigung und Einstellung der Software- und Serviceleistungen (gemäss Ziff. 16) sowie die technische Sperrung (vgl. Ziff. 17) offen.

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Eniwa durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Eniwa eine Mahngebühr von 15 CHF pro Mahnung. Eniwa kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen.

Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, kann Eniwa eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangen.

15. Beginn und Ende des Abonnements
15.1 Beginn
Das Abonnement kann nur durch Bestellung über den Livina Online-Shop abgeschlossen werden. Es beginnt mit der Bezahlung des gemäss Bestellung fällig werdenden Betrags durch den Kunden (oder bei Abschluss ohne gleichzeitigen Produktekauf mit dem Absenden der Bestellung) und der damit im Livina Online-Shop erteilten Zustimmung zu diesen Kauf- und Nutzungsbedingungen zu laufen.

15.2 Beendigung
Das Abonnement wird für eine Mindestdauer von 12 Monaten abgeschlossen, welche sich jeweils um einen Monat verlängert, solange es nicht gekündigt wird. Das Abonnement kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Die Löschung seines Kontos durch den Kunden, der Widerruf der Einwilligung in die Datenbearbeitung, und die Ausserbetriebnahme seiner Smart Home Produkte stellen keine Kündigung des Abonnements dar.

Die Rechte des Kunden gemäss Ziff. 4.3 und 20 sowie das Recht von Eniwa zur fristlosen Kündigung in den Fällen von Ziff. 16 bleiben vorbehalten.

15.3 Folgen der Beendigung
Nach Beendigung des Abonnements wird das Benutzerkonto des Kunden deaktiviert und der Kunde kann die Software- und Serviceleistungen nicht mehr nutzen. Die gekauften Komponenten sind im Eigentum des Kunden und verbleiben beim Kunden.

 15.4 Spezielle Abonnements
Abonnements, die gestützt auf ein entsprechendes Angebot «auf Lebenszeit» bzw. «für immer» abgeschlossen wurden, dauern so lange, wie der Kunde den Livina Smart Home Hub tatsächlich verwendet, längstens aber bis Ende Juli 2023. Sofern dem Kunden eine feste Laufzeit angezeigt wird, verlängert sich diese jeweils kostenlos, bis der Kunde das Abonnement kündigt oder die Verwendung des Livina Smart Home Hubs eingestellt wird.

Das Recht von Eniwa zur fristlosen Kündigung in den Fällen von Ziff. 16 bleibt vorbehalten.

16. Einstellung der Software- und Serviceleistungen
Eniwa kann die Software- und Serviceleistungen jederzeit fristlos einstellen (und ein Abonnement fristlos kündigen), falls

      i.         der Kunde das Livina Smart Home im Ausland nutzt, oder

    ii.         der Kunde die fälligen Beträge nicht bezahlt, oder

   iii.         der Kunde gegen Gesetze oder die vorliegenden Kauf- und Nutzungsbedingungen (oder allfällige andere vertragliche Regeln) verstösst.

Daraus entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber Eniwa.

17. Sperrung
Eniwa kann das Livina Smart Home ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder auf bestimmte Leistungen beschränken, wenn

      I.         die Sperrung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z. B. bei Missbrauch durch Dritte, oder

    II.         ein Fall von Ziff. 16 vorliegt.

Daraus entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber Eniwa.

18. Subunternehmer
Zur Vertragserfüllung kann Eniwa jederzeit Dritte im In- und Ausland beiziehen.

19. Kundendienst
Der Livina Kundendienst steht für Fragen zum Livina Smart Home unter der E-Mail-Adresse info@livina.io oder unter der Telefonnummer +41 62 205 11 00 werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr zur Verfügung.

20. Änderungen
Eniwa behält sich vor, vorliegende Kauf- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eniwa informiert den Kunden vor dem Inkrafttreten über Änderungen. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ein Abonnement ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Nutzt der Kunde das Livina Smart Home auch nach dem Zeitpunkt der Änderungen weiter, akzeptiert der Kunde die Änderungen der Kauf- und Nutzungsbedingungen durch Eniwa.

21. Übertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden gemäss diesen Kauf- und Nutzungsbedingungen vom Kunden auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Eniwa. Eniwa steht es frei, ihre Rechte und Pflichten gemäss diesen Kauf- und Nutzungsbedingungen auf Konzerngesellschaften oder Dritte zu übertragen. Dies ist ohne Zustimmung des Kunden möglich.

22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kauf- und Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar sein, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen sind durch rechtlich zulässige Regelungen so zu ersetzen, dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird. Diese Regelung gilt sinngemäss auch für Lücken.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.